Gemeinsame Ausrichtung und Zielsetzung – Wunsch des neu gewählten Aufsichtsratsvorsitzenden der Kommunalen Altenhilfe Bayern
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Klausurtagung hat die Kommunale-Altenhilfe-Bayern ihren Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertretung gewählt. Der Aufsichtsrat wurde bereits zu Jahresbeginn bestellt. Und dass, obwohl laut Satzung erst ab 20 Mitglieder die Bildung eines Aufsichtsrates erforderlich ist. Zur Unterstützung des Vorstandes war seit Beginn der Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen ein Lenkungsgremium, bestehend aus mehreren Mitgliedern, in […]
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